Aufgebot
Frühestens 6 Monate und spätestens 8 Tage vor der Hochzeit kann das Aufgebot bestellt werden. Zuständig dafür ist das Standesamt im Wohnort eines der beiden Ehepartner. Erkundigen Sie sich dort nach den üblichen Vorgangsweisen und den von Ihnen benötigten Dokumenten. Heiraten können Sie jedoch in jedem beliebigen Standesamt Ihrer Wahl!
Namenwahl
Vorbei ist die Zeit, da die Frau nach der Heirat automatisch den Namen des Mannes annehmen musste. Heute gibt es vier Variationen, wie die Namensfrage geklärt werden kann.
1. Das Paar führt als Namen den Namen des Mannes.
2. Das Paar führt als Namen den Namen der Frau.
3. Derjenige, dessen Namen nicht Familienname ist, kann seinen eigenen Namen dem Ehenamen entweder voran- oder nachstellen. Diese beiden Namen werden dann durch Bindestrich verbunden. Auf die gemeinsamen Kinder überträgt sich jedoch nur der Familienname, Doppelnamen für die Kinder sind nicht möglich.
Ehevertrag
Wird kein Ehevertrag vereinbart, so gilt die gesetzliche Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet:
Jedem Ehegatten gehört weiterhin das, was er in die Ehe gebracht hat. Auch Vermögen, das er während der Ehe alleine erwirbt, ist sein Eigentum (z.B. eine Erbschaft). Was die Partner dagegen zusammen erwerben (z.B. ein Haus), gehört beiden gemeinsam. Da heute viele Ehepartner vollkommen unabhängig sind vom anderen, wird oft eine andere Form des Güterbestandes gewählt - die Gütertrennung.
Eine weitere Möglichkeit ist auch die Gütergemeinschaft, wobei alles beiden Ehepartnern zusammen gehört. Dies muss in einem notariell beglaubigten Vertrag festgehalten werden. Sie können jedoch in einem Ehevertrag auch festlegen, wie die Hausarbeit aufgeteilt wird oder wie die Erziehung der Kinder aussehen soll.
Die Kirchliche Trauung
Die standesamtliche Trauung muss sein - aber für viele bleibt die würdevolle Zeremonie der kirchlichen Trauung der Höhepunkt der Hochzeit.
Wenn Sie Wert auf einen perfekten Ablauf der Feierlichkeiten legen, sollten Sie unbedingt auch den Hochzeitszug vorher planen. Während der gesamten Zeremonie geht, steht, sitzt die Braut rechts vom Bräutigam. Der Einzug in die Kirche wird traditionsgemäss vom Bräutigam und seiner Mutter begonnen, dann folgen die Brautführer und schliesslich die Braut am Arm ihres Vaters. Bei der weniger formellen Variante führt der Vater die Braut zum Altar, gefolgt vom Bräutigam und seiner Mutter.
Die moderne Lösung sieht so aus: Zwei Brautjungfern schreiten vor dem Brautpaar. Bei allen drei Möglichkeiten führt der Bräutigam seine Braut aus der Kirche. Die Anfahrt zur Kirche gestaltet sich genauso wie der Einzug. Wenn die Braut also nicht vom Bräutigam zum Altar geführt wird, dürfen sie auch nicht gemeinsam vorfahren.
Drei Musikstücke sind während der kirchlichen Trauung von Bedeutung: Das erste Stück ist festlich und feierlich für den Einzug der Brautleute in die Kirche. Nach dem Eheversprechen erklingt ein besinnliches Stück, und beim Auszug aus der Kirche ertönt es hell und beschwingt.
Katholische Trauung
Die katholische Trauung findet grundsätzlich in der Gemeinde der Braut statt. Wenn Sie wünschen, in einer anderen Kirche getraut zu werden, müssen Sie Ihren Pfarrer um einen Überweisungsschein bitten. Nach der Anmeldung findet ein sogenannter Brautunterricht statt, in dem vor allem über die Grundsätze der christlichen Ehe gesprochen wird. Waren Sie schon einmal katholisch getraut und sind nun geschieden, so können Sie nicht mehr katholisch heiraten.
Benötigte Papiere:
- Personalausweis
- Aufgebotsbescheinigung vom Standesamt oder Heiratsurkunde
- Taufschein und
- Firmungszeugnis (beide nicht älter als 6 Monate)
Evangelische Trauung
Hierzu können Sie sich sowohl in der Gemeinde der Braut als auch in der Gemeinde des Bräutigams anmelden. Für die Trauung in einer anderen Kirche benötigen Sie einen Entlassungsschein. Vor der Festlegung des Trautermins findet ein Traugespräch statt.
Benötigte Papiere:
- Personalausweis
- Aufgebotsbescheinigung vom Standesamt oder Heiratsurkunde
- Taufschein und
- Konfirmationsscheine
Ökumenische Trauung
Grundsätzlich gilt, dass nur einer der Partner der Konfession angehören muss, in der die Trauung vollzogen werden soll. Wenn man sich zwischen einer katholischen oder einer evangelischen Zeremonie nicht entscheiden kann, gibt es folgende Varianten:
eine katholische Trauung (in einer katholischen Kirche) unter Mitwirkung eines evangelischen Pfarrers oder eine evangelische Trauung (in einer evangelischen Kirche) unter der Mitwirkung eines katholischen Pfarrers.
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